Pressemitteilung

DEGEMED begrüßt die Verlängerung der Reha-Schutzschirme durch den Deutschen Bundestag

DEGEMED begrüßt die Verlängerung der Reha-Schutzschirme durch den Deutschen Bundestag

Die Bundesregierung hat zu Beginn der Corona-Pandemie zwei Schutzschirme eingerichtet, die für Reha-Einrichtungen relevant sind. Dies ist zum einen das Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG). Es ist die Grundlage für Zuschüsse durch die Träger der Deutschen Renten- und Unfallversicherung zum Ausgleich einer pandemiebedingten Minderbelegung.

Zum anderen sind dies Ausgleichszahlungen der Krankenkassen für Minderbelegung und Zuschläge für Hygienemaßnahmen nach § 111 Abs. 5 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen und § 111c Abs. 3 für ambulante Reha-Einrichtungen. Beide Schutzschirme waren bis zum 19.03.2022 befristet.

Heute hat der Bundestag die Verlängerung dieser Schutzschirme bis zum 23.09.2022 beschlossen. „Diese Verlängerung ist eine notwendige Maßnahme, weil Reha-Einrichtungen weiterhin pandemiebedingt erhebliche Belegungsschwankungen haben“, bewertet Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, den heutigen Beschluss.

Kontakt:

Josephine Wegner
Referentin Verbandskommunikation

Tel.: 030 / 28 44 96-71

j.wegner@degemed.de

DEGEMED spendet 1.000 Euro an Lachen hilft e.V.

Die DEGEMED unterstützt den Lachen hilft e.V. mit einer Spende in Höhe von 1.000 Euro. Durch ihre Auftritte bringen die Clowns des gemeinnützigen Vereins Freude und Leichtigkeit in den oft herausfordernden Alltag von Patient_innen und Pflegebedürftigen und leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Wohlbefinden der Menschen.

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