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Interview: Diana Stöcker MdB (CDU/CSU) 

DEGEMED: Der Fachkräftemangel zeigt, wie wichtig eine ausreichende Anzahl an Gesundheitspersonal für die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, nimmt die Ausbildung eine Schlüsselrolle ein. Eine Ausbildung zur Pflegekraft in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation ist jedoch nicht möglich. Vertreter von Reha-Einrichtungen fordern nun, dass die medizinische Rehabilitation in den Pflichtkanon der Ausbildungsinhalte aufgenommen werden muss. Wie stehen Sie dazu? 

Ich bin sehr dafür, dass die medizinische Rehabilitation in den Pflichtkanon der Ausbildungsinhalte aufgenommen wird. Ebenso müssen REHA-Einrichtungen die Möglichkeit haben auszubilden. Andere Einrichtungen machen vor, dass dies auch in Ausbildungsverbünden geht, wenn ein Träger nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken kann. Dass dies aktuell nicht möglich ist, ist auch ein Hinweis auf den aktuell geringen Stellenwert der Reha. Aber demografischer Wandel und Fachkräftemangel liefern uns nicht nur Stichworte, sondern fordern uns zum Umdenken auf. Wir werden z.B. das Pflegesystem nur erfolgreich erhalten können, wenn wir stärker auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit setzen. Rehabilitation wird hierbei zunehmend wichtiger. Durch Reha-Maßnahmen bleiben pro Jahr über 100.000 Menschen arbeitsfähig, die ohne REHA aus dem Berufsleben ausscheiden würden. Wir müssen daher die Prioritäten neu setzen, gesundheitspolitisch umsteuern und einen echten Zukunftsmarkt Prävention in Deutschland entstehen lassen. Prävention muss Teil des Lebensstils werden. Und genau hierfür spielt die Reha eine kritische Rolle. Daher muss Rehabilitation und Prävention in der Ausbildung verstärkt Thema sein und REHA-Einrichtungen müssen Ausbildungsträger sein dürfen. Das trägt auch zur Attraktivität der Reha-Branche für die Gewinnung von Fachkräften bei. 

DEGEMED: Die Digitalisierung medizinischer Einrichtungen ist ausdrücklich von den regierenden Parteien und auch von der Opposition gewünscht. Die Reha-Einrichtungen sind bereit, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, doch fehlt eine grundsätzliche Finanzierung. Reha-Einrichtungen wird zwar die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) finanziert, darüber hinaus erhalten die Einrichtungen jedoch keine finanzielle Unterstützung, um die Digitalisierung im Reha-Betrieb einzuführen und anzuwenden. Wie könnte diese Situation geändert werden? Welche Möglichkeiten hat die Politik? 

Reha-Einrichtungen müssen aus dem Tagessatz, der ohnehin sehr knapp bemessen ist, vieles „rausschwitzen“. Da bleibt kein Puffer, um z.B. Investitionen im Kontext der Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu finanzieren. Denn aus dem Tagessatz müssen nicht nur die gesundheitlichen Leistungen, Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, sondern auch Gebäudeunterhalt und Gebäudesanierung sowie ggf. Umbaumaßnahmen im Rahmen von IT-Infrastrukturen.  

Auf der einen Seite müssen Reha-Einrichtungen in gleicher Weise wie alle Leistungsanbieter des Gesundheitssystems die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um die Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen. Auf der anderen Seite erhalten Reha-Einrichtungen aber nicht die gleichen finanziellen Mittel wie etwa Akutkliniken nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erhalten, um Investitionen in die digitale Infrastruktur zu tätigen.  

Ich werde mich deshalb auch hier für zusätzliche finanzielle Hilfen für die Reha-Einrichtungen einsetzen, denn die Digitalisierung ist im Sinne und zum Wohle der Patientinnen und Patienten. 

DEGEMED: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet über Leistungen der Rehabilitation, die von den Krankenkassen finanziert werden. Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Gremium beschließt Reha-Richtlinien, die für alle gesetzlich Krankenversicherten und Akteure in der GKV rechtlich bindend sind. Nun ist es jedoch so, dass die Vertreter der Rehabilitation nicht mitentscheiden, da stimmberechtigte Vertreter im Gremium nicht vorgesehen sind. Wie kann diese Situation geändert werden? 

Ich möchte mich auf jeden Fall für die verpflichtende Anhörung aussprechen. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, hat sich im Mai letzten Jahres zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses geäußert, indem er die Pflege nannte. Er hat sich zwar gegenüber dem Gesetzgeber gegen ein Stimmrecht für die Pflege ausgesprochen, plädierte aber dafür, „gemeinsam nach nachhaltigen Strukturen“ für den GB-A zu suchen. Ich begrüße es, dass er bezogen auf alle Gesundheitsberufe, ohne dabei eine bestimmte Gruppe herauszugreifen, zumindest ein Mitberatungsrecht in Aussicht gestellt hat. Für die Reha wäre das sehr wichtig, um die legitimen Interessen einbringen zu können. 

Die Ampelregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag eine Reform des G-BA versprochen, um die Entscheidungen der Selbstverwaltung zu beschleunigen und, um der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten zu ermöglichen. Wie bei so vielen Projekten ist es bisher bei der Ampel nur bei der Ankündigung geblieben. Wir brauchen hier endlich ein entschiedenes Handeln durch den Bundesgesundheitsminister. 

Das Gespräch führte Daniela Driefert. 

Weiterführende Links 

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BU: Diana Stöcker ist Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Lörrach. Für die finale Abschlussveranstaltung der Reha-Zukunftsstaffel im Bundestag hatte sie gemeinsam mit Stefan Zierke (SPD) die Schirmherrschaft übernommen. 

Kontakt:

Vera Knieps
Referentin Politik

Tel.: 030 / 28 44 96-80
Fax: 030 / 28 44 96-70

v.knieps@degemed.de

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