Politik

DEGEMED bei Verbändeanhörung zum GVSG

Die DEGEMED nahm am 06.05.2024 an der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) teil.

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Regelungen vor, die zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Fläche führen sollen. So soll z.B. die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) erleichtert werden, indem die bisher vorgesehene finanzielle Sicherheitsleistung abgesenkt wird.

Ferner soll z.B. die Versorgung von Kinder- und Jugendlichen mit psychotherapeutischen Leistungen gestärkt werden. Ebenso soll für einige niedergelassene Ärzt_innen die Vergütung entbudgetiert werden.

Betrifft der Gesetzentwurf auch Reha-Einrichtungen?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zukünftig Transparenz über ihre Leistungen herstellen müssen. Diese Transparenz soll den Versicherten ermöglichen, die Leistungen der Krankenkassen besser zu vergleichen. Dazu sollen die Krankenkassen offenlegen, wieviele Leistungsanträge in den verschiedenen Leistungsbereichen jeweils gestellt wurden und wie Bearbeitungsdauer, die Genehmigungs und die Widerspruchsquote jeweils war. Zu diesen Leistungen gehören auch Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation.

Wie bewertet die DEGEMED diesen Gesetzentwurf?

Aus Sicht der DEGEMED ist es ein richtiger Schritt, die Transparenz bei Vorsorge- und Reha-Leistungen herzustellen.  Allerdings soll im derzeit vorliegenden Gesetzentwurf der Spitzenverband der GKV selbst auswählen, welche Leistungen offengelegt werden. Das ist nach Auffassung der DEGEMED nicht sachgerecht.

Die DEGEMED fordert in ihrer Stellungnahme, dass die Krankenkassen über alle Leistungsbereiche Transparenz herstellen müssen. Sie finden die Stellungnahme hier hinterlegt.

Wie geht es weiter?

Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf am 22.05.2024 vom Bundeskabinett beschlossen und bis Juli in den Bundestag eingebracht werden. Die parlamentarischen Beratungen beginnen im September 2024.

Weiteres Gesetz vor der Kabinettbefassung

Ebenso steht für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vor der Kabinettbefassung am 15.05.2024.

Das Gesetz regelt wesentliche Aspekte der Krankenhausplanung und Finanzierung und ist daher auch für die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen als nachgelagerter Versorgungsbereich relevant.

Kontakt:

Vera Knieps
Referentin Politik

Tel.: 030 / 28 44 96-80
Fax: 030 / 28 44 96-70

v.knieps@degemed.de