21.04.2026
Die DEGEMED nahm am 20.04.2026 an der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Entwurf des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz teil.
Ziel des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es, durch eine Vielzahl an Maßnahmen zur Kostenreduzierung das bestehende Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung einzudämmen. Im Vorfeld der Anhörung am 20.04.2026 gab die DEGEMED bereits eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab. (DEGEMED Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (PDF))
Welche Regelungen sieht der Gesetzentwurf für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen vor?
Generell legt der Gesetzentwurf fest, dass sich zukünftig die Ausgabenpolitik der gesetzlichen Krankenversicherung an den Einnahmen orientieren soll. Dies soll über alle Versorgungsbereiche hinweg gleichermaßen gelten.
Für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen bedeutet dies konkret, dass Vergütungssatzsteigerungen zukünftig nur noch in Höhe der Grundlohnsumme erfolgen dürfen. Zugleich legt der Gesetzentwurf fest, dass Tarifentgelte nicht mehr vollständig refinanziert werden sollen.
Wie bewertet die DEGEMED die geplanten Regelungen?
Beide Vorschläge sind aus Sicht der DEGEMED falsch, weil die Begründung des BMG von nicht korrekten Annahmen ausgeht. Erst im Jahr 2020 hatte der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und der medizinischen Rehabilitation (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz GKV-IPREG) die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung beschlossen.
Seit der Aufhebung der Begrenzung durch die Veränderungsrate hat sich die Einnahmesituation der Einrichtungen in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht wesentlich verändert.
Nach einer Vollerhebung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) unter allen Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation im Jahr 2024 sind nur 44% der Einrichtungen in Deutschland tarifgebunden oder in der Lage, Entgelte auf Tarifniveau zu zahlen. Damit besteht der massive Wettbewerbsnachteil der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gegenüber Krankenhäusern, deren Tarifbindungsquote über 80% liegt, unverändert fort. Sowohl in ihrer Stellungnahme als auch im Verlauf der Anhörung wies die DEGEMED auf diese bestehende Ungleichheit hin und forderte die Streichung der geplanten Änderungen.
Wie ist der weitere Gesetzgebungsprozess?
Das BMG wertet die Anhörung und die eingereichten Stellungnahmen aller beteiligten Verbände aus und stimmt den überarbeiteten Gesetzentwurf mit den anderen beteiligten Bundesministerien ab. Diese ressortabgestimmte Fassung wird dann im Anschluss vom Parlament beraten. Der Zeitplan für die Beratungen ist eng und soll noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden.
Wie ist das weitere Vorgehen der DEGEMED?
Die DEGEMED steht bereits im Austausch mit verantwortlichen Politiker_innen der Regierungsfraktionen, um auf die Änderung der geplanten Regelungen hinzuwirken. Wir weisen in diesem Zusammenhang erneut auf den DEGEMED-Dialog am 05.05.2026 in Berlin hin. Schwerpunkt des Dialogs ist die Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition. Auf dem Podium sprechen Frau Emmi Zeulner, MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) und Herr Serdar Yüksel, MdB (SPD-Bundestagsfraktion) gemeinsam mit den DEGEMED-Vorstandsvorsitzenden zum Thema Finanzierung der Reha- und Vorsorge-Leistungen.
Hier geht es zur Veranstaltung.
Foto: AdobeStock/rogerphoto


