02.04.2026
Die Bundesregierung beauftragte die FinanzKommission Gesundheit (FKG), Reformempfehlungen für die Sanierung der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 vorzulegen. Diese Empfehlungen legte die FKG am 30.03.2026 in einem Bericht vor.
Welche Empfehlungen gibt die FKG generell?
Generell empfiehlt die FKG, dass die Ausgabenpolitik der GKV sich zukünftig an den Einnahmen orientieren sollte. Damit könnten in der Folge die Vergütungsanstiege im Bereich der öffentlich finanzierten Gesundheitsversorgung die Kostenentwicklung nicht überschreiten. Aus Sicht der DEGEMED ist diese generelle Fokussierung auf die Ausgabensituation der GKV problematisch. Um eine patientenorientierte und medizinisch notwendige Versorgung der Patient_innen dauerhaft zu sichern, müssen sich die Ausgaben der GKV nach Ansicht der DEGEMED auch am tatsächlichen Behandlungsbedarf orientieren.
Welche Empfehlungen betreffen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen?
Die Empfehlungen der FKG enthalten einzelne Vorschläge, die auch für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen Relevanz haben: Die FKG schlägt vor, die Tarifrefinanzierung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ersatzlos zu streichen (Empfehlung Nr. 57). Die Sachverständigen erwarten dadurch Einsparungen von rund 231 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf etwa 847 Millionen Euro ansteigen könnten.
Als Begründung wird eine Gleichbehandlung von Krankenhäusern und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen angeführt. Denn auch im stationären Bereich und in der medizinischen Behandlungspflege sollen die vollständige Tarifrefinanzierung gestrichen werden. Daher sollte nach Auffassung der FKG in allen diesen Versorgungsbereichen durch die Streichung der Tarifrefinanzierung gleichwertige wirtschaftliche Voraussetzungen geschaffen werden.
Aus Sicht der DEGEMED ist diese Gleichsetzung jedoch nicht zutreffend und wird daher abgelehnt. Die Tarifrefinanzierung in Vorsorge und Reha-Einrichtungen ist erst 2020 mit Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPREG) eingeführt worden. Bislang konnten noch nicht alle Leistungsanbieter die volle Refinanzierung ihres Aufwands und insbesondere ihrer Personalkosten erreichen. Es bestehen daher derzeit keineswegs gleichwertige wirtschaftliche Voraussetzungen von Krankenhäusern und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Durch eine Streichung der Tarifrefinanzierung würde im Gegenteil die Schlechterstellung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen dauerhaft festgeschrieben.
Mögliche Mengenreduzierung im AHB/AR-Bereich
Außerdem schlägt die FKG vor, dass im Bereich planbarer Operationen ein obligatorisches Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen eingeführt wird. Dies könnte dazu beitragen, die Fallmenge bei planbaren Operationen zu reduzieren. Weniger akutstationäre Fälle könnten in der Folge zu einer Abnahme von AHB- und AR-Fällen führen. In welchem Umfang dies tatsächlich zu einem Rückgang der Fallzahlen führt, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu kalkulieren.
Steuererhöhungen für gesundheitsschädliche Produkte
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einführung von Konsumsteuern auf gesundheitsschädliche Produkte wie Alkohol, Tabak und Zucker zur Stärkung der Prävention. Die FKG beziffert die Mehreinnahmen aus diesen erhöhten Konsumsteuern auf bis zu 2 Milliarden Euro. Nach Auffassung der DEGEMED kann dies ein sinnvolles Vorgehen sein, wenn die Mehreinnahmen vollständig über den Gesundheitsfonds an die Krankenkassen fließen und für den Ausbau von Präventionsleistungen verwendet werden.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge der FKG zu beraten. Dabei ist wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht automatisch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Das Ziel der Beratungen ist der Beschluss von Maßnahmen, die dann gegebenenfalls bereits zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft treten können. Das bedeutet, dass die Bundesregierung wahrscheinlich schon vor der Sommerpause 2026 erste Gesetzesentwürfe zur Umsetzung vorlegt.
Die DEGEMED wird in den anstehenden Verbändeanhörungen die Position der Vorsorge- und Reha-Branche gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vertreten und den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten.
Bereits im nächsten DEGEMED-Dialog am 05.05.2026 in Berlin werden wir mit Abgeordneten der Regierungskoalition (Emmi Zeulner, MdB und Serdar Yüksel, MdB) über die beabsichtigen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sprechen.
Zum DEGEMED-Dialog am 05.05.2026.
Zum Bericht der FinanzKommission Gesundheit
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