Pressemitteilung

DEGEMED lehnt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

Berlin, 29.04.2026

Der Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betrifft aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) die wirtschaftliche Stabilität von Reha- und Vorsorge-Einrichtungen in erheblicher Weise. Die DEGEMED lehnt den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form ab.

Für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen bedeuten Regelungen im Gesetzentwurf konkret, dass Vergütungssatzsteigerungen zukünftig nur noch in Höhe der Grundlohnsumme erfolgen dürfen. Zugleich legt der Gesetzentwurf fest, dass Tarifentgelte nicht mehr vollständig refinanziert werden sollen. Überdies sollen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 als Höchstgrenze für die Vergütungssteigerungen die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate gelten. In der Folge würden Reha- und Vorsorgeeinrichtungen finanziell schlechter gestellt als im Ist-Zustand, wenn Vergütungssatzanpassungen nicht einmal die Höhe der Grundlohnrate erreichen. Auch diese Begrenzung auf 1 % unter der Grundlohnrate soll für alle Leistungserbringer in der Gesundheitsversorgung gelten.

Die DEGEMED warnt vor den Folgen dieser Regelungen für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Diese könnten insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erheblich unter Druck geraten, wenn keine angemessene Gehaltsentwicklung möglich ist.

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag beraten. Die DEGEMED bringt sich im weiteren Verfahren aktiv ein und vertritt ihre Positionen in Gesprächen mit Politik und relevanten Akteuren.

Über die DEGEMED
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland. Sie setzt sich für eine starke und zukunftsfähige Reha-Branche ein und fördert die Qualität, Vernetzung und Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen.

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