Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV)

titelfoto Flyer vertiefungsseminar Reha und Teilhabe im Sozialrecht am 6./07.04.2018

Am 31.03.2023 wird der Bundesrat die Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV)  beraten. Die Rechtsverordnung konkretisiert die Voraussetzungen für den Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 nach § 36a SGB IX.

AG MedReha Stellungnahme zur ReHV vorgelegt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte die DEGEMED und die weiteren Spitzenverbände der Rehabilitation und von Teilhabeleistungen über den Entwurf für die Rechtsverordnung für den Hilfsfonds für Rehabilitation und Teilhabe (Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung – ReHV) informiert und zur Stellungnahme aufgefordert