Politik

DEGEMED bezieht Stellung zum neuen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG)

Die DEGEMED kritisiert den Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz als unzureichend. Die geplanten Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel im Pflegebereich gehen aus ihrer Sicht nicht weit genug. Zwar soll die Attraktivität des Pflegeberufs durch erweiterte Kompetenzen gesteigert werden, jedoch fehle es an einer gleichzeitigen Ausweitung der Ausbildungsplätze. Hier fordert die DEGEMED, dass mehr Einrichtungen – insbesondere Vorsorge- und Reha-Einrichtungen – als Ausbildungsträger zugelassen werden.

Diese Einrichtungen seien gut geeignet, da sie viele Ausbildungsinhalte abdecken könnten und die Pflege dort planbar und über längere Zeiträume beobachtbar sei. Spezielle Inhalte wie Akut- oder Palliativpflege könnten durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen vermittelt werden. Es gebe keinen sachlichen Grund, warum Reha-Einrichtungen von der Ausbildung ausgeschlossen bleiben sollten.

Zudem sieht die DEGEMED in der Ausweitung der Präventionsleistungen nach § 5 SGB XI auf den häuslichen Bereich keine echte Verbesserung. Es handele sich lediglich um eine Gleichstellung der Leistungsansprüche, die jedoch weiterhin bürokratisch schwer zugänglich seien. Vor allem Pflegebedürftige und pflegende Angehörige hätten oft Schwierigkeiten, die Leistungen zu beantragen.

Die DEGEMED fordert daher eine grundsätzliche Reform: Statt komplizierter Antragsverfahren sollen Präventions- und Rehabilitationsleistungen künftig direkt durch Ärztinnen und Ärzte verordnet werden können.

Die vollständige Stellungname finden Sie hier hinterlegt.

Foto: AdobeStock/zinkevych

Kontakt:

Vera Knieps
Referentin Politik

Tel.: 030 / 28 44 96-80
Fax: 030 / 28 44 96-70

v.knieps@degemed.de

FinanzKommission Gesundheit legt Vorschläge zu GKV-Sanierung vor

Welche Empfehlungen betreffen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen?
Die Empfehlungen der FKG enthalten einzelne Vorschläge, die auch für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen Relevanz haben:  Die FKG schlägt vor, die Tarifrefinanzierung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ersatzlos zu streichen (Empfehlung Nr. 57). Die Sachverständigen erwarten dadurch Einsparungen von rund 231 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf etwa 847 Millionen Euro ansteigen könnten.

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