Pressemitteilung

DEGEMED begrüßt die Verlängerung der Reha-Schutzschirme durch den Deutschen Bundestag

DEGEMED begrüßt die Verlängerung der Reha-Schutzschirme durch den Deutschen Bundestag

Die Bundesregierung hat zu Beginn der Corona-Pandemie zwei Schutzschirme eingerichtet, die für Reha-Einrichtungen relevant sind. Dies ist zum einen das Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG). Es ist die Grundlage für Zuschüsse durch die Träger der Deutschen Renten- und Unfallversicherung zum Ausgleich einer pandemiebedingten Minderbelegung.

Zum anderen sind dies Ausgleichszahlungen der Krankenkassen für Minderbelegung und Zuschläge für Hygienemaßnahmen nach § 111 Abs. 5 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen und § 111c Abs. 3 für ambulante Reha-Einrichtungen. Beide Schutzschirme waren bis zum 19.03.2022 befristet.

Heute hat der Bundestag die Verlängerung dieser Schutzschirme bis zum 23.09.2022 beschlossen. „Diese Verlängerung ist eine notwendige Maßnahme, weil Reha-Einrichtungen weiterhin pandemiebedingt erhebliche Belegungsschwankungen haben“, bewertet Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, den heutigen Beschluss.

Kontakt:

Josephine Wegner
Referentin Verbandskommunikation

Tel.: 030 / 28 44 96-71

j.wegner@degemed.de

DEGEMED trifft Sanitätsdienst der Bundeswehr

Die DEGEMED traf am 13. Mai 2025 im Rahmen ihrer Vorstandssitzung in Berlin den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu einem Auftakttreffen. Ziel war es, gemeinsame Perspektiven im Bereich der medizinischen Rehabilitation auszuloten und potenzielle Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren.

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