Erste Lesung BStabG – Kritik an Folgen für Reha und Vorsorge

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Juni 2026 in erster Lesung das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, die auch Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen betrifft.

DEGEMED lehnt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

Der Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betrifft aus Sicht der DEGEMED die wirtschaftliche Stabilität von Reha- und Vorsorge-Einrichtungen in erheblicher Weise. Die DEGEMED lehnt den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form ab.