Pressemitteilung

DEGEMED geht durch Mitgliedervotum gestärkt ins Bundesschiedsamt

Berlin, 18.06.2024

Die DEGEMED und weitere Leistungserbringerverbände verständigten sich mit den Krankenkassenverbänden auf die Festlegung von neuen, umfassenden Standards der Rehabilitations- und Vorsorge-Leistungen der Krankenkassen. Beim Thema Vergütung und Nachweisverfahren muss aber das Bundesschiedsamt entscheiden.

Bis Ende Mai verhandelten die DEGEMED und weitere Verbände der Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und den übrigen Verbänden der Krankenkassen über Rahmenempfehlungen für Vorsorge- und Reha-Leistungen der Krankenkassen.

Die Rahmenempfehlungen sollen Inhalt, Umfang und Qualität von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen der GKV sowie Grundsätze der Vergütung und Nachweisverfahren für Tarifvergütungen für Reha- und Vorsorgeleistungen im SGB V regeln. Auf diese neuen Inhalte haben die Verbände der Leistungserbringer lange Jahre hingearbeitet. Bislang gelten keine verbindlichen Strukturvorgaben für Reha- und Vorsorge-Leistungen der GKV.

Enge Einbindung der Mitglieder

Seit Beginn der Verhandlungen zu den Rahmenempfehlungen hat die DEGEMED ihre Mitglieder kontinuierlich informiert und eingebunden. Durch insgesamt vier außerordentliche Mitgliederversammlungen erhielten die Mitglieder der DEGEMED die Gelegenheit, sich intensiv mit den verschiedenen Inhalten der Rahmenempfehlungen auseinanderzusetzen und darüber abzustimmen. Diese Versammlungen ermöglichten es, die Position der DEGEMED festzulegen. Zusätzlich wurde eine fachliche Begleitgruppe eingesetzt. „Der zentrale Aspekt war die strategische Positionierung der DEGEMED für die im Herbst anstehenden Verhandlungen vor dem Bundesschiedsamt, um die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich zu vertreten“, betont Dr. Constanze Schaal, Vorstandsvorsitzende der DEGEMED, nach der voraussichtlich letzten Abstimmung der DEGEMED-Mitglieder zum Thema am 18.06.2024. 

Bessere Qualitätsstandards und valide Kalkulationsgrundlagen

Aus Sicht der Leistungserbringerverbände ist ein positives Verhandlungsergebnis, dass Krankenkassen erstmals Leistungsbeschreibungen und Personalvorgaben akzeptieren. Die Festlegung dieser Standards sind wichtige Instrumente der Qualitätssicherung. Vor allem können Reha- und Vorsorge-Einrichtungen auf dieser Grundlage zukünftig adäquate Vergütungssätze einfordern.

Vorprogrammierte Konflikte

Allerdings konnte bis zum Schluss keine Verständigung darüber erzielt werden, wie zukünftig die Vergütungshöhe ermittelt wird. Nach Auffassung der Reha- und Vorsorge-Einrichtungen muss eine leistungs- und bedarfsgerechte Vergütung die tatsächlichen Kosten decken. Das soll auf der Grundlage einer verbindlichen Musterkalkulation erfolgen. Sie bildet die relevanten Kostenblöcke transparent und valide ab. Dies lehnt die GKV jedoch ab.

Alle Inhalte der Rahmenempfehlungen, über die keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erzielt werden, gehen im Herbst in das Bundesschiedsamt. Dies wurde als Entscheidungsgremium für die Rahmenempfehlungen bereits seit langem installiert. „Für die anstehenden Schiedsamtsverhandlungen war es wichtig, dass auch die letzte Mitgliederversammlung die Positionen der DEGEMED bestätigt und damit nachhaltig gestärkt hat“, bewertete Christin Walsh, Vorsitzende der Mitgliederversammlung der DEGEMED, das Beratungsergebnis.

Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.

Kontakt:

Katharina Perl
Referentin Qualität

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